Hinweise zur Benutzung des interaktiven Haushaltsplans
Der Interaktive Haushaltsplan stellt jeweils im Wechsel den Haushaltsplanentwurf für das nachfolgende oder den beschlossenen Haushaltsplan für das aktuelle Jahr interaktiv zur Verfügung.
Während der Einspruchsfrist zum Haushaltsplanentwurf haben Sie dabei jeweils die Möglichkeiten...
- Einwände zum Entwurf des Haushaltsplans zu verfassen und abzusenden,
- die bereits abgegebenen Einwände zu kommentieren und
- Einwände anderer Nutzer durch Stimmabgabe zu bewerten.
Aktuell sind keine Einwände möglich.