Was enthält der Haushaltsplan - und was nicht?
Der Städtische Haushalt enthält nicht alle Einnahmen und Ausgaben, die in städtischen Einrichtungen anfallen. Es gibt für städtische Einrichtungen drei grundsätzliche Fälle:
Fall 1: Die Einrichtung gehört zur Kernverwaltung
Dann sind im Haushaltsplan alle Einnahmen und Ausgaben nach Verwendungsgruppen aufgeführt. Man kann erkennen wie viel Geld die Einrichtung für Personal, für Büromaterial, für Gutachteraufträge u.a. ausgibt und woher die Einnahmen kommen. Bei Bauvorhaben kann man für jede größere Baumaßnahme sehen, wie viel sie kostet und wie viel Fördermittel die Stadt dafür erhält.
Zur Kernverwaltung gehören alle städtischen Ämter und Referate sowie einige Einrichtungen, die direkt zu einem Amt gehören.
Der Stadtrat kann grundsätzlich zu allen Positionen Änderungsanträge stellen, die nicht durch bestehende Verträge oder gesetzliche Verpflichtungen bereits fest stehen.
Fall 2: Die Einrichtung ist ein Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Dann enthält der Haushaltplan nur einen Zuschussbetrag, den die Stadt an den Eigenbetrieb überweist, um dessen Defizit zu decken. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebes sind in einer Anlage des Haushaltsplanes zur Information dargestellt. Eigenbetriebe sind beispielsweise die großen Kulturhäuser wie die Oper, das Gewandhaus, das Schauspielhaus oder auch die Stadtreinigung.
Der Stadtrat kann nicht über die einzelnen Ausgaben des Eigenbetriebes entscheiden. Wenn das Defizit tatsächlich im Nachhinein größer ist, als ursprünglich geplant, muss die Stadt für diesen zusätzlichen Zuschuss aufkommen. Der Stadtrat kann aber strategische Entscheidungen für die Entwicklung des Eigenbetriebes mitbestimmen.
Fall 3: Die Einrichtung ist eine städtische Beteiligungsgesellschaft
Dann enthält der Haushaltplan der Stadt weder einzelne Ausgaben noch einen automatischen Defizitausgleich zum jeweiligen Unternehmen. Dabei ist es unerheblich, ob die Stadt das Unternehmen vollständig besitzt (z.B. LVB) oder nur einen Anteil daran (z.B. Flughafen).
Im Haushaltplan können aber Zuschüsse an die Unternehmen enthalten sein (wie zum Beispiel bei den Leipziger Verkehrsbetrieben) oder es werden Gewinne aus den Unternehmen an die Stadt überwiesen (wie zum Beispiel von den Stadtwerken oder von der Sparkasse). Es können auch Erhöhungen oder Verkäufe von Gesellschafteranteilen als Ausgaben oder Einnahmen im Haushalt auftauchen (wie beispielsweise beim Flughafen oder der Messe). Häufig ist auch der Fall, dass im Haushaltsplan zum jeweiligen Unternehmen gar keine Position auftaucht. Dann bedeutet dies, dass keine Gewinne aun die Stadt abgeführt werden können, aber auch keine Zuschüsse in das Unternehmen fließen (z.B. LWB).
Ein spezieller Fall ist der interne Finanzausgleich zwischen den Stadtwerken, den Wasserwerken und den Verkehrsbetrieben im Rahmen einer Holding (Leipziger Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft). Mit den Überschüssen aus Stadtwerken und Wasserwerken werden die Defizite der Verkehrsbetriebe ausgeglichen. Diese Vorgehensweise spart Steuern und mindert dadurch die erforderlichen Zuschüsse durch die Stadt Leipzig.
Der Stadtrat hat keinen Einfluss auf laufende Einnahmen und Ausgaben in der Beteiligungsgesellschaft. Auch zu strategischen Fragen besteht nur über Aufsichtsräte eine Einflussnahmemöglichkeit. Diese ist um so größer, je größer der städtische Besitzanteil an dem Unternehmen ist.
Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt
Der Haushalt der Stadt Leipzig besteht aus einem Verwaltungshaushalt und einem Vermögenshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Ausgaben wie beispielsweise Personalkosten, Büromaterial, Reparaturleistungen oder Dienstleistungsaufträge.
Der Vermögenshaushalt enthält Ausgaben wie beispielsweise Bauinvestitionen, Kauf von Fahrzeugen oder Bürotechnik oder Kapitalzuführungen zu Unternehmen.
Der städtische Haushalt enthält (noch) keine Abschreibungen
Der Haushalt enthält bislang nur die Geldströme, die im jeweiligen Jahr tatsächlich fließen. Im Unterschied dazu enthält eine Bilanz in einem Unternehmen neben den tatsächlichen Ausgaben auch die bestehenden Vermögenswerte und deren Veränderung.
Es ist vorgesehen, dies bis 2010 schrittweise auch für den Haushalt der Stadt Leipzig einzuführen.
Beispiel:
Ein Unternehmen besitzt ein Gebäude. Dann sind in der Bilanz der Wert des Gebäudes am Jahresanfang und am Jahresende enthalten. Wenn in dem Jahr Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, erhöht sich der Wert des Gebäudes. Wenn außer Notreparaturen nichts am Gebäude gemacht wird, verringert sich der Wert. Diese Wertverringerung wird pauschal ermittelt und heißt Abschreibung.
Wenn die Stadt ein Gebäude besitzt, sieht man im Haushaltsplan nicht, wie sich der Wert des Gebäude im Jahr verändert, sondern nur, wie viel Geld die Stadt in diesem Jahr für die Sanierung ausgibt. Gibt die Stadt kein Geld aus, sieht das zwar im Haushaltsplan gut aus, bedeutet aber, dass sich der vorhandene Wert verringert. Saniert die Stadt in diesem Jahr das Gebäude, hat sie eine hohe Ausgabe im Plan, aber gleichzeitig auch eine Wertseigerung, die nicht mit dargestellt wird.
Einschränkungen bei der Planung des Haushaltes
Die Mehrzahl der Positionen im städtischen Haushalt lassen sich nur schwer oder teilweise auch gar nicht beeinflussen. Das liegt daran, dass die Stadt Leipzig überwiegend Aufgaben erfüllt, die ihr durch übergeordnete Gesetzte aufgetragen werden.
Grundsätzlich gibt es drei Kategorien von Aufgaben:
1. Pflichtaufgaben nach Weisung
Hier legt der Gesetzgeber genau fest, welche Leistungen zu erbringen sind und in welcher Form sie durchgeführt werden müssen. Der Spielraum zur Einsparung von Geldern liegt hier bei der Effektivität der Organisation der Aufgaben.
Dieser Bereich macht etwas mehr als 10 % der Gesamtausgaben aus. Hierzu gehören beispielsweise die Zahlung von Wohngeld, Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss oder die Bearbeitung von Meldeangelegenheiten.
(Solche Bereiche können auch im Haushaltsplanrechner nicht verändert werden.)
2. Weisungsfreie Pflichtaufgaben (schwarze Schrift in der Aufgabenbeschreibung)
Hier ist die Stadt grundsätzlich verpflichtet, die Leistung zu erbringen, hat aber wesentlich größere Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung und der Qualität der Leistung. Gerade in diesem Bereich lohnt es sich, über Gewohnheiten und Standards nachzudenken, denn dieser Bereich macht etwa zwei Drittel der gesamten städtischen Ausgaben aus.
3. Freiwillige Leistungen
Dies sind solche Aufgaben, zu denen die Stadt nicht gesetzlich verpflichtet ist, die jedoch im Interesse einer lebenswerten und sich nachhaltig entwickelnden Stadt mehr oder weniger notwendig sind. Hier kann die Stadt am leichtesten auf Ausgaben verzichten, dies bedeutet jedoch auch immer ein Verzicht auf Qualität. Oft sind es die Bereiche, wo bereits in der Vergangenheit am meisten gekürzt wurde.
Freiwillige Leistungen machen etwa 20 % der städtischen Ausgaben aus. Hierzu gehören u.a. die Kultur, die Wirtschaftsförderung oder die Förderung von Vereinen.
Bestehende Verpflichtungen
Vertragliche Bindungen
Insbesondere bei Bauinvestitionen, aber auch bei vertraglich gebundenen Dienstleistungen existieren im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen aus den Entscheidungen der vorangegangenen Jahre. Ein größeres Bauvorhaben verursacht oft in mehreren Jahren Kosten. In den Folgejahren kann dann der Umfang der Ausgaben kaum noch beeinflusst werden.
Um einen Überblick über die in den nächsten Jahren automatisch entstehenden Kosten zu erhalten, sind bei Investitionen auch die voraussichtlichen Ausgaben für die nächsten Jahre bis 2010 dargestellt.
Bauvorhaben, die bereits 2006 odewr früher begonnen haben, können im Haushaltsplanrechner nicht mehr verändert werden. Sie können aber zu allen Positionen auch einen Kommentar schreiben.
Bei den Investitionen gibt es sehr große Unterschiede bei den Zuschüssen, die die Stadt dafür vom Land, vom Bund oder von anderen Institutionen erhält. Diese Zuschüsse können 0 bis 90 % betragen und hängen vom jeweiligen Projekt und den dazugehörigen Förderprogrammen ab. Die Gesamtkosten spiegeln zwar den Gesamteinsatz öffentlicher Mittel wider, besonders ist jedoch dabei auf den Eigenanteil der Stadt zu achten.
Ermächtigungen
Um auch vor dem Beschluss eines neuen Haushaltsplanes handlungsfähig zu sein, enthält ein Haushaltsplan Ermächtigungen für das folgende Jahr. Diese Summen sind im folgenden Jahr automatisch mit einzuplanen, schränken also künftigen Gestaltungsspielraum ein.
Woher bekommt die Stadt ihr Geld?
Zu den Einnahmequellen gehören:
Steuern
Hier ist zu unterscheiden zwischen Steuern, die die Stadt selbst erhebt und solchen die vom Bund erhoben werden, und von denen die Stadt einen Anteil erhält. Bei den Steuern ist das tatsächliche Aufkommen von vielen Faktoren abhängig, die nur geschätzt, aber nicht genau geplant werden können. Insbesondere Änderungen in der Gesetzgebung können erhebliche Veränderungen für die Einnahme von Steuern durch die Stadt verursachen. Die wichtigsten kommunalen Steuern sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.
Daneben erhält die Stadt gesetzlich vorgeschriebene Anteile an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Allgemeine Zuweisungen
Zuweisungen machen des größten Teil der städtischen Einnahmen aus. Es gibt im wesentlichen drei Gründe für allgemeine Zuweisungen vom Land an die Stadt:
• Die Zuweisungen sollen den Kommunen helfen, die Aufgaben tatsächlich zu erfüllen, die sie gesetzlich verpflichtet sind zu leisten. Die Basis für die Berechnung bildet die Einwohnerzahl.
• Daneben gibt es einen Finanzausgleich zwischen den Kommunen innerhalb des Freistaates Sachsen, d.h. die Finanzstärkeren geben etwas an die Schwächeren ab.
• Und schließlich bekommen die größeren Städte noch ein paar zusätzliche Zuweisungen, um Einrichtungen mitfinanzieren zu können, die über die jeweilige Stadt hinaus Bedeutung haben (wie beispielsweise Kultureinrichtungen).
Daneben gibt es spezielle Zuweisungen für den Unterhalt von Straßen, die Unterhaltung kultureller Einrichtungen und einige der Stadt durch das Land übertragenen Aufgaben.
Gebühren, Mieten, Abgaben
Hier sind alle Einnahmen zusammengefasst, die die Stadt durch eigene Tätigkeit „erwirtschaftet“, wie beispielswesie Gebühren für Leistungen der Verwaltung, Vermietung von Gebäuden, Pachtzinsen besipielsweise für Gärten, Eintrittpreise von städtischen Einrichtungen (im Haushalt befinden jedoch nicht Einnahmen der Eigenbetriebe und Beteilgungsgesellschaften, siehe Abschnitt „Was enthält der Haushaltplan...“).
Erstattungen
Für bestimmte Ausgaben, insbesondere im sozialen Bereich erhält die Stadt für ihre Zahlungen, zu denen sie gesetzliche verpflichtet ist, eine teilweise oder vollständige Erstattung vom Land.
Konzessionsabgaben
Für das Recht die städtischen Bürger und Einrichtungen mit Strom, Wärme und Wasser zu versorgen kann die Stadt von den Versorgungsbetrieben Abgaben kassieren - die Konzessionsabgaben.
Zuweisungen für Investitionen
Für bestimmte Maßnahmen und Projekte kann die Stadt aus speziellen Förderprogrammen der EU,des Bundes und des Freistaats Sachsen Zuweisungen erhalten (beispielsweise für Straßenbau, Stadterneuerung, Wasserbau, Schulsanierung u.ä.). Diese sind an die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen gebunden und können nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Veräußerungen
Dies beinhaltet den Verkauf von Grundstücken, Gebäuden oder Anteilen von städtischen Unternehmen.
Beiträge und Entgelte
Dies sind beispielsbeise Erschließungbeiträge von Unternehmen für die Bereitstellung von Gewerbeflächen oder Straßenausbaubeiträge von Grundstückeigentümern nach dem Ausbau von Straßen.
Kredite
Die Stadt kann zum Ausgleich fehlender Einnahmen Kredite aufnehmen. Diese sind in festgelegten Zeiträumen zurück zu zahlen. Zusätzlich fallen dafür Zinsen an. Die Kreditaufnahme muss durch das Regierungspräsidium genehmigt werden und darf einen bestimmten Anteil am Gesamthaushalt nicht übersteigen.